Sterilisation
Frauen, die eine solche Maßnahme ergreifen, müssen sich darüber bewusst sein, dass dies in der Regel ein endgültiger Eingriff ist. Die operative Wiedervereinigung der Eileiter ist möglich, aber nicht immer erfolgreich und mit Risiken, die bei einer OP auftreten können behaftet.
Die verschiedenen Operationsmethoden sind:
- elektrische Verkochung der Eileiter mit oder ohne Durchtrennung,
- Entfernung oder Teilentfernung beider Eileiter,
- Verschluss der Eileiter mit Klammern,
durch
- Bauchspiegelung,
- vaginal oder
- Bauchschnitt (eher die Ausnahme eher nach der Entbindung).
Bei der Eileiterunterbindung handelt es sich um einen sehr sicheren Empfängnisschutz, trotzdem werden von 1000 operierten Frauen drei bis sieben trotzdem schwanger, auch wenn die Operation technisch einwandfrei durchgeführt wurde. In 30- 60% dieser Schwangerschaften handelt es sich dann um Eileiterschwangerschaften.
Die Hormonproduktion der Eierstöcke bleibt trotz der Unterbindung erhalten, die Frau wird auch weiterhin ihre Menstruation bekommen.
Kosten: Eine Sterilisationsoperation ist keine Pflichtleistung der Krankenkasse. Eventuell sind alle anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Eileiter, die einen größeren operativen Eingriff bedeutet und mit hohen Kosten verbunden ist, wird von der Krankenkasse nicht bezahlt.
Im Rahmen einer Bauchspiegelung werden beide Eileiter im gebärmutternahen Anteil auf einer Strecke von 2-3cm elektrochirurgisch verschlossen. Durch Anwendung von Hochfrequenzstrom entsteht Hitze durch welche die Zellen thermisch zerstört werden, der Eileiter wird dadurch an dieser Stelle verschlossen.